Nur Deine Gesundheit zählt!
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Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseiten
Stephan Kordts
Süderfischerstr. 16
24937 Flensburg
Tel.: +49 (0) 461 - 807 24 26
E-Mail: info@sport-fitness-consulting.de
Internet: www.sport-fitness-consulting.de

Inhaber: Stephan Kordts
zuständiges Finanzamt: Flensburg
Steuer-Nr.: 1511960472
USt-Id.-Nr.: DE268311107

Haftungshinweis
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Technische Umsetzung

Lichtflut.Medien - Ralph Richter
Lise-Meitner-Straße 2
24941 Flensburg
Tel.: +49 (0) 461 - 18 29 132
Fax: +49 (0) 461 - 18 29 173
E-Mail: info@lichtflut-medien.de
Internet: www.lichtflut-medien.de 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsgegenstand

Das Leistungsspektrum von Sport & Fitness Consulting umfasst Fitnesstraining, Ernährungsberatung und Kinesiologie sowie die Erstellung betrieblicher Gesundheitsprogramme und die Beratung von Fitness-, Wellness- und Freizeit-Unternehmen im Bereich des Marketings. Die Beratung und Betreuung in jedem dieser Bereiche, nachfolgend kurz Training genannt, erfolgt individuell und abhängig von der in dem mit dem Kunden geschlossenen Trainingsvertrag vereinbarten Leistung. Bei der vertraglich vereinbarten Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung; ein Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 2 Training

Art, Umfang und Ort des Trainings werden im Einzelnen mit dem Kunden abgesprochen. Trainingsinhalte und Trainingsziele werden vorab in einem Beratungsgespräch zwischen dem Kunden und Sport & Fitness Consulting festgelegt. Zu dem für die Abrechnung der Trainingseinheiten erforderlichen Nachweis dafür, dass diese statt gefunden haben, verpflichtet sich der Kunde dies der Firma Sport & Fitness Consulting am Ende der jeweiligen Trainingseinheit durch seine Unterschrift zu bestätigen.

§ 3 Trainingsdauer

Eine Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.

§ 4 Trainingszeiten

Für die Vereinbarung von Trainingseinheiten kommen grundsätzlich folgende Zeiten in Betracht:

  • Montag bis Freitag: 9.00 - 21.00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 9.00 - 21.00 Uhr

Ausnahmsweise können Trainingseinheiten auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Außerhalb der vereinbarten Trainingseinheiten steht die Firma Sport & Fitness Consulting dem Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistung bei Bedarf auch telefonisch oder per E-Mail für Fragen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Erreichbarkeit besteht nicht.

§ 5 Honorar

Das Honorar für das Training ist der jeweils aktuellen Preisliste von Sport & Fitness Consulting zu entnehmen, auf deren Grundlage das Honorar für das Training bei Abschluss des Trainingsvertrages mit dem Klienten vereinbart wird. Für Trainingseinheiten außerhalb der in § 4 genannten Trainingszeiten gelten abweichende Honorare. In dem für das Training vereinbarten Honorar sind neben dessen Auswertung und der Erstellung von Trainingsplänen auch die Sport & Fitness Consulting durch die Anfahrt und Rückfahrt zum bzw. vom Trainingsort entstehenden Kosten enthalten, soweit sich der Trainingsort im Stadtgebiet Flensburgs befindet. Alle weiteren dem Kunden und Sport & Fitness Consulting durch das Training entstehenden Kosten, wie zum Beispiel solche für die Benutzung von Sportstätten (Schwimmbäder, Fitnesstudios, Sportplätze etc.), Sportgeräten (Tennisschläger, Squashschläger, Schlittschuhe etc.), Fahrt- und Reisekosten usw. sind im Honorar nicht enthalten, sondern zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar vom Kunden zu tragen. Die schriftliche Abrechnung des Honorars für die in einem Monat durchgeführten Trainingseinheiten erfolgt gegenüber dem Kunden jeweils am Ende des Monats. Die Abrechnung enthält eine Aufstellung der abgerechneten Traningseinheiten und ist vom Kunden binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums zu überweisen.

§ 6 Absage von Trainingseinheiten/Verhinderung

Ist der Kunde an der Teilnahme einer Trainingseinheit gehindert, hat er dies der Firma Sport & Fitness Consulting unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Absage nicht spätestens 24 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit, ist der Kunde unabhängig von dem Grund seiner Verhinderung zur Zahlung des vereinbarten Honorars für die betreffende Trainingseinheit ebenso wie zur Zahlung der durch die ausfallende Trainingsein- heit entstandenen Kosten verpflichtet.
Im Falle rechtzeitiger Absage des Kunden wird die ausgefallene Trainingseinheit zu einem anderen zu vereinbarenden Zeitpunkt nachgeholt. Das gilt auch im Falle einer Verhinderung von Sport & Fitness Consulting, über die die Firma Sport & Fitness Consulting den Kunden umgehend informieren wird. An- sprüche auf Ersatz etwaiger dem Kunden durch eine Absage der Firma Sport & Fitness Consulting entstehenden Kosten sind unabhängig von dem Grund der Verhinderung ausgeschlossen.

§ 7 Sporttauglichkeit/Haftung

Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er verpflichtet sich, Sport & Fitness Consulting bei Abschluss des Trainingsvertrages über etwaige Krankheiten oder körperliche Beeinträchtigungen, die Einfluss auf das zu vereinbarende Training haben könnten, zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich ferner Sport & Fitness Consulting während des Trainings auftretende gesundheitliche Beschwerden, gleich welcher Art, unverzüglich mitzuteilen. Die Teilnahme des Kunden am Training erfolgt auf dessen eigenes Risiko. Eine Haftung der Firma Sport & Fitness Consulting für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Firma Sport & Fitness Consulting verursacht worden sind.

§ 8 Datenschutz

Die im Rahmen des Trainingsvertrages aufgenommenen personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Firma Sport & Fitness Consulting gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des bestehenden Vertragsverhältnisses verwendet. Auf Wunsch des Kunden werden diese Daten mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, andernfalls spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von Sport & Fitness Consulting gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Die Firma Sport & Fitness Consulting verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Informationen des Kunden, auch über die Beendigung des Trainingsvertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäftsgeheimnisse von Sport & Fitness Consulting, auch über die Beendigung des Trainigsvertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen des Trainingsvertrages und Nebenabreden zu diesem bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis betreffende Vereinbarung. Sollte eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung getroffen. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Firma Sport & Fitness Consulting gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Flensburg vereinbart.

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